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Wildbienen
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- Wildbienenförderung im Garten- und Landschaftsbau
- Wildbienenförderung im gärtnerischen Detailhandel
- Bienenfreundliche Bepflanzungen
- Niststrukturen für Wildbienen
- Schwerpunktgebiete für die Wildbienenförderung im Kanton Zürich
- Bienenparadies Ruderalfläche
- Wildbienenfreundliche Grünflächen im Siedlungsraum
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Honigbienen
Lichter Wald
Wildbienen lieben Sonne und Wärme, weshalb die allermeisten Arten das Waldesinnere unter dem dicht geschlossenen Kronendach meiden. In lichten Wäldern mit niedriger Kronendeckung hingegen erreicht viel Licht den Waldboden. Der blütenreiche Unterwuchs und die gut besonnten Niststrukturen am Boden bieten den Wildbienen wertvollen Lebensraum. In lichten Wäldern leben sogar einige besonders seltene und gefährdete Arten.
1. Seltene Wildbienen in lichten Wäldern
In lichten Wäldern leben zahlreiche Wildbienenarten, darunter zwei der seltensten Wildbienen im Kanton Zürich:
Die Rinden-Mauerbiene (Osmia uncinata) besiedelt ausschliesslich lichte Föhrenbestände. Dort legt sie ihre Nester in selbstgenagten Gängen in der dicken Borke alter Föhren an und sammelt Pollen an Hornklee, Hufeisenklee oder Brombeerblüten im Unterwuchs.
Die Lungenkraut-Mauerbiene (Osmia pilicornis) – eine schweizweite stark gefährdete Art – besiedelt lichte Bestände mesophiler Laubwälder, wo ihre bevorzugte Nahrungsquelle (Lungenkraut) in grösseren Beständen wächst. Sie nistet in abgebrochenen Laubholzästen, die an gut besonnten Stellen auf dem Waldboden liegen. Der Kanton Zürich trägt eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Lungenkraut-Mauerbiene und ihrer Lebensräume.
2. Förderung lichter Wälder
Das Schaffen und Erhalten von Lichtem Wald (LiWa) ist ein wichtiges Naturschutzziel, das im Zürcher Naturschutz-Gesamtkonzept festgehalten ist. Ein gemeinsamer Aktionsplan der Abteilung Wald und der Fachstelle Naturschutz dient zur Umsetzung der Schutzziele.
Lichte Wälder stehen oft auf waldwirtschaftlich wenig interessanten Standorten, die besonders mager, trocken, exponiert und felsig oder auch nass sind. Für die Wildbienenförderung sind sonnenbegünstigte Standorte wie südliche Hanglagen besonders interessant. Eigentümer solcher Waldflächen, die für eine Auslichtung zu Gunsten der Wildbienen und anderer Arten in Frage kommen, wenden sich für eine genauere Potenzialabklärung an den Kreisförster der Gemeinde.
In der näheren Umgebung bestehender LiWa-Objekte sind ergänzende Massnahmen zur Wildbienenförderung wie Waldrandaufwertungen, zusätzliche Auslichtungen und Fördermassnahmen im Offenland besonders prüfenswert. So werden lichte Waldflächen zu wichtigen Knotenpunkten in einem gut vernetzten Lebensraumverbund für Wildbienen.